Eigentumsverlust bei transferiertem Pferdeembryo – Rechtfolgen der Nidation
Beim Embryonentransfer verliert der Embryo mit der Einnistung (Nidation) in die Gebärmutterschleimhaut der Leihstute die Sonderrechtsfähigkeit. Eigentümer des geborenen Fohlens ist grundsätzlich der Eigentümer der austragenden Stute. Es ist nicht zulässig zu vereinbaren, dass jemand anderes als der Eigentümer der gebärenden Stute Eigentümer des eingenisteten Embryos sein soll. Möglich ist aber ein Aneignungsrecht am Fohlen…