Seit dem 1.1.2022 gelten in Deutschland neue Regelungen zum Kaufrecht. Die Gesetzesreform bringt vor allem für den Verbrauchsgüterkauf weitreichende Änderungen mit sich. Unter anderem sind die Anforderungen an eine wirksame negative Beschaffenheitsvereinbarung gestiegen, was den Unternehmerverkäufer vor erheblichen Schwierigkeiten stellt. Dies gilt vor allem dann, wenn das Kaufobjekt ein Pferd darstellt.

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AgrB 1-2024