Rechtsanwältin Franziska Wollrath

Ihre Pferde – Ihre Rechte – Unsere Stärken

Franziska Wollrath studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster mit Schwerpunkten u.a. im Versicherungs- und Verfassungsrecht. Ihre juristische Ausbildung beendete sie im November 2016 nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Prädikatsexamina. Als Rechtsanwältin arbeitete Franziska Wollrath seit Anfang 2017 in einer renommierten internationalen Wirtschaftskanzlei in München mit den Tätigkeitsschwerpunkten Prozess-, Haftungs- und Versicherungsrecht. Als Prozessanwältin in zahlreichen zivilrechtlichen Streitigkeiten konnte Franziska Wollrath umfangreiche Berufserfahrungen in der Beratung und Vertretung nationaler und internationaler Mandanten vor Gerichten und Schiedsgerichten sammeln.

Seit Anfang 2023 arbeitet Franziska Wollrath im Bereich Pferde- und Tierarzthaftungsrecht mit Rechtsanwältin Friederike Karsch in Bürogemeinschaft zusammen.

Den Pferden eng verbunden

Seit Kindesbeinen ist Franziska Wollrath Pferdesport und -zucht eng verbunden. Aufgewachsen in einer pferdebegeisterten Züchterfamilie auf dem elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb in Nordhessen kennt Franziska Wollrath sich nicht nur in allen gesundheitlichen Fragen rund um das Pferd bestens aus, sondern weist unter anderem vertiefte Kenntnisse auf in den Bereichen Tierhalterhaftung, Zucht und Reproduktion, Haltung, Grünlandbewirtschaftung, Organisation des Reit- und Rennsports, Fütterung, Hufbeschlag, Reitanlagenbau, Stallbetreiberhaftung, Verbands- und Vereinsrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Kompetenzen liegt im Versicherungsrecht, insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich der Haftpflichtversicherung.

Rechtsberatung und Pferdesachverstand vereint

Um Ihre Ansprüche im Bereich des Pferderechts erfolgreich durchzusetzen oder etwaige Angriffe vollumfänglich abzuwehren, sind nicht nur die juristischen Kompetenzen Ihres Anwalts entscheidend. Die Fachbegriffe und Besonderheiten aus der Pferdebranche müssen dem Gericht oftmals erst erklärt werden, damit auch ein Richter die Zusammenhänge, die sich für die rechtliche Bewertung des Falls ergeben, verstehen kann.

Uns müssen Sie nicht erklären, was PSSM2 oder EMS ist, ob man ein Pferd mit Equinen Asthma noch reiten oder warum ein Dressurpferd mit Fesselträgerschaden nicht mehr für eine „10“ piaffiert. Unsere juristischen Kompetenzen in Verbindung mit unserem umfassenden hippologischen Know-how ermöglichen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und eine Vertretung Ihrer Interessen im Bereich des Pferderechts auf höchstem Niveau.

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