Zwei Urteile werden vorgestellt.

  1. OLG Frankfurt a. M.: Keine Haftung des Tierhalters für Schäden infolge des während des Sterbeprozesses auf die Tierärztin fallenden Ponys.
  2. OLG Celle: Verwirklichung der Tiergefahr bei sozialer Interaktion frei laufender Pferde auch ohne wahrnehmbares aktives Verhalten.

Veröffentlicht im RECHT DER LANDWIRTSCHAFT 07/08 2026, mit Klick auf das Bild nachzulesen (öffnet sich im neuen Fenster):

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