Zwei Urteile werden vorgestellt.
- OLG Frankfurt a. M.: Keine Haftung des Tierhalters für Schäden infolge des während des Sterbeprozesses auf die Tierärztin fallenden Ponys.
- OLG Celle: Verwirklichung der Tiergefahr bei sozialer Interaktion frei laufender Pferde auch ohne wahrnehmbares aktives Verhalten.
Veröffentlicht im RECHT DER LANDWIRTSCHAFT 07/08 2026, mit Klick auf das Bild nachzulesen (öffnet sich im neuen Fenster):
