Urteile des OLG Celle und OLG Frankfurt a. M. zur spezifischen Tiergefahr
Zwei Urteile werden vorgestellt. OLG Frankfurt a. M.: Keine Haftung des Tierhalters für Schäden infolge des während des Sterbeprozesses auf die Tierärztin fallenden Ponys. OLG Celle: Verwirklichung der Tiergefahr bei sozialer Interaktion frei laufender Pferde auch ohne wahrnehmbares aktives Verhalten. Veröffentlicht im RECHT DER LANDWIRTSCHAFT 07/08 2026, mit Klick auf das Bild nachzulesen (öffnet sich…
