Die Frage, ob die Behandlungskosten nach einem Schadensfall in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des betroffenen Pferdes stehen, beschäftigt seit langem Rechtsprechung und Pferdehalter gleichermaßen. Während moderne veterinärmedizinische Möglichkeiten immer umfangreichere und kostenintensivere Therapien (besonders durch die kürzlich angepasste Gebührenordnung für Tierärzte GOT) erlauben, stellt sich zunehmend die Frage nach der Verhältnismäßigkeit: Bis zu welchem Punkt sind hohe Tierarztkosten gerechtfertigt? Welche Kosten muss der Schädiger (bzw. ggf. dessen Haftpflichtversicherer) dem geschädigten Pferdeeigentümer ersetzen? Dieser Beitrag beleuchtet die jüngste Rechtsprechung zu diesem Thema und geht der Frage nach, wie Gerichte aktuell den Spannungsbogen zwischen der Fürsorgepflicht des Pferdeeigentümers und den Grenzen der Wirtschaftlichkeit bewerten.
Den vollständigen Artikel als pdf (erschienen im Agrarbetrieb 1-2025) können Sie hier lesen (öffnet sich im neuen Fenster):