Haftungsausschluss bei Mängel

Haftungsausschluss für Mängel

Wer ein „Sportpferd“ verkauft, schuldet mehr als nur ein Pferd: Wird ein Tier vor Vertragsschluss als Sportpferd beworben und hat auch die Käuferin deutlich gemacht, dass es ihr auf den Erwerb eines Sportpferdes ankommt, kann hierin eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegen – selbst wenn der schriftliche Vertrag solche Zusicherungen auszuschließen scheint. Denn mündliche Aussagen oder öffenltiche Äußerungen…